Gute Nachrichten haben zurzeit Seltenheitswert. Der Wegfall des Solidaritätszuschlags hat zumindest Potenzial dafür. Nur: Wie hoch fällt die Ersparnis überhaupt aus?
Wenn zu Anfang des kommenden Jahres der zur Wiedervereinigung eingeführte Solidaritätszuschlag wegfällt, würden 90 Prozent der Steuerzahler eine steuerliche Entlastung erfahren. Davon geht jedenfalls das Bundesfinanzministerium aus.
Entlastung?
Das klingt doch gut und ist sicher so willkommen wie nötig. Allein es fehlt der Glaube –doch so richtig scheinen die Deutschen der Sache nicht zu trauen. Denn eine repräsentative Befragung zeigt, dass nur 28 Prozent der Befragten davon ausgehen, vom Wegfall zu profitieren. 38 Prozent hingegen nehmen das nicht an und 30 Prozent wissen es schlicht nicht.
Gefragt nach der Höhe der Ersparnis zeigte sich ebenfalls große Unsicherheit. Von jenen Befragten, die eine Entlastung erwarten, gaben lediglich 38 Prozent an, dass sie eine ungefähre Vorstellung haben, um wie viel sich ihr Nettoeinkommen erhöhen wird. Unter den Männern ist der Anteil mit 46 Prozent deutlich höher als bei den Frauen. Von den weiblichen Befragten sagten lediglich 27 Prozent, dass sie ungefähr die Höhe der Soli-Ersparnis beziffern können.
Wer mit Entlastung rechnet, will sparen
Die Mehrheit der Befragten, die 2021 mit einer Entlastung durch den Wegfall des Solis rechnen, will einen bestehenden Sparvertrag aufstocken (34 Prozent) oder die Gelegenheit nutzen, um mit dem Sparen anzufangen (24 Prozent). 42 Prozent hingegen werden eine Einkommenssteigerung nicht zum Sparen verwenden. Bei ihnen fließt das zusätzliche Einkommen in den Konsum.
Zur Studie: Die repräsentative Befragung fand vom 16. bis zum 19. Oktober 2020 statt. Daran nahmen 2.074 Personen aus ganz Deutschland ab 18 Jahren teil. Durchgeführt wurde sie von INSA Consulere im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).
Wer die Ersparnis für die Zukunft anlegen möchte, lässt sich am besten professionell beraten.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
finanzdata verbraucherorientierter Versicherungs- und Finanzmakler GmbH Justus-von-Liebig-Str. 28, 53121 Bonn ist mit einer Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Bonn gem. § 34c GewO tätig.
Über die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn (Erlaubnis- und Registrierbehörde) wurden folgende zusätzliche Genehmigungen beantragt und eingetragen:
Vermittlung von Finanzprodukten § 34f Abs. 1 GewO Reg.-Nr. D-F-110-H611-84
Anteilsscheine einer Kapitalanlage- oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO.
öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO.
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO.
Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des BGB, § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, Reg.Nr.: D-W-110-8HRI-93
Wir können somit zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist, vermitteln und beraten. Im Moment ruht jedoch diese Vermittlungstätigkeit. Unberührt davon bleibt die Betreuung von bestehenden Verträgen.
Gesetzlicher Vertreter/Verantwortlich:
§ 34d Thomas Frings, Dr. Susanne Hobbold, Hans Walter Kunis; § 34f Dr. Susanne Hobbold;
§ 34i Dr. Susanne Hobbold, Hans Walter Kunis
Beratungsangebot und Vergütung
Unseren Kundinnen und Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz /Anlageform vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages /Anlagevertrages angeboten. Ob die Kundin/der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung (sofern gesetzlich erlaubt) der Kundin /des Kunden.
Wir beraten als Versicherungs- und Finanzmakler unabhängig von Banken und Versicherungsgesellschaften. Wir sind an keiner Versicherungs- oder Kapitalanlagegesellschaft beteiligt, noch hält eine solche Gesellschaft Anteile an der finanzdata. Entsprechend gilt dies für Banken.
Wir finanzieren uns in der Versicherungsberatung durch Abschluss- und Betreuungsprovisionen, die in den angebotenen Produkten enthalten sind und damit in der Regel über Ihren Versicherungsbeitrag verrechnet werden.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
Kommt es im Anschluss einer Beratung zu keinem Vertragsabschluss, werden seitens der finanzdata keine Beratungskosten geltend gemacht.
Wie können Sie das überprüfen? Sie können auf der Internetseite: www.vermittlerregister.info unter Eingabe der uns zugewiesenen Registernummern überprüfen, ob die Erlaubnis besteht. Sie können auch direkt nachfragen bei: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., D-10178 Berlin, Breite Straße 29, Tel: +49 (0)180-5005850 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent aus dem Mobilfunknetz). Eine ausreichende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht. Eine entsprechende Deckungsbestätigung kann eingesehen werden.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V., Admiralitätstraße 58, 20459 Hamburg
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online- Streitbeteiligung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online - Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für eine außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen unseres Vermögensschadenhaftpflichtversicherers lassen eine direkte Beteiligung der finanzdata an Streitbeilegungsverfahren gem.§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zurzeit nicht zu. Wir nehmen somit nicht automatisch, sondern nur nach Rücksprache mit unserem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer an einem Streitbeilegungsverfahren vor den obengenannten Verbraucherschlichtungsstellen teil.