Seit 1976 für Sie da! Über 40 Jahre Erfahrung!

Oh, Du gefährliche – zu Weihnachten steigt Brandgefahr

am

Weihnachtszeit ist auch die Zeit erhöhter Brandgefahr. Die Feuerwehr gibt Tipps, damit die besinnliche Zeit nicht zum Albtraum wird.

Die Weihnachtszeit ist die Zeit besinnlicher Lichter: Adventsgestecke oder Weihnachtspyramiden sind ohne Kerzen für viele nicht denkbar. So mancher schwört gar auf Kerzen für den Weihnachtsbaum. Jedoch: Hinter der Idylle lauern auch Gefahren. Denn was viele nicht wissen: Handelsübliche Kerzen können bis zu 750 Grad heiß werden.

Zu Weihnachten 50 Prozent mehr Feuerschäden

So steigt auch die Brandgefahr in der Adventszeit deutlich an. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzeichnen zum Jahresende regelmäßig rund 50 Prozent mehr Feuerschäden als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, so berichtet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Rund 30.000 Brände werden in der Advents- und Weihnachtszeit regelmäßig von den Versicherern erfasst.

Wer also eine glückliche Weihnachtszeit bei Kerzenschein genießen möchte, sollte einige Verhaltensregeln beachten. Tipps hierfür gibt der Deutsche Feuerwehrverband.

Trockenes Tannengrün brennt wie Zunder

Regel Nummer eins: Kerzen sollte man niemals unbeaufsichtigt brennen lassen. Auch gehören Kerzen immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung. Keramik oder Porzellan bietet sich hier an. Denn insbesondere trockenes Tannengrün wird schnell durch Kerzenflammen in Brand gesetzt – Adventskränze und Bäume sind der Hauptgrund für Brände um die Weihnachtszeit, geht aus Statistiken des Versicherer-Verbands hervor.

Vorsicht mit Gardinen

Neben dem Tannengrün können auch andere brennbare Materialien in Umgebung der Kerzen zur Gefahr werden – Gardinen, Dekorationsstoffe, Geschenkpapier. Dies muss beim Aufstellen der Bäume oder Gestecke bedacht werden. Schon ein Windstoß in einer Gardine kann schnell zu einem Wohnungsbrand führen, sobald die Gardine an eine offene Flamme gerät.

Beim Entzünden der Kerzen Reihenfolge beachten

Die Feuerwehr empfiehlt: Wird der Weihnachtsbaum mit echten Kerzen beleuchtet, sollten diese von oben nach unten entzündet und in umgekehrter Reihenfolge wieder gelöscht werden. Zudem sollte immer ein Eimer mit Löschwasser oder auch ein Feuerlöscher bereitstehen. Die Kerzen sollten nicht zu weit herunterbrennen – auch dies erhöht die Gefahr, dass sich Tannengrün entzündet.

Kinder in den Brandschutz einbeziehen

Bei Vorsichtsmaßnahmen des Brandschutzes spielen zudem Kinder eine wichtige Rolle: Vor allem kleine Kinder sollte man nie mit brennenden Kerzen allein lassen. Streichhölzer und Feuerzeuge sollten an einen kindersicheren Platz aufbewahrt werden – ist doch oft die Neugier der Kinder größer als ihre Vorsicht. Zudem sollten Kinder über die Gefahren des Feuers aufgeklärt werden.

Obacht auch mit Haustieren

Wer Katzen oder andere Haustiere hat, sollte sie ebenfalls nicht unbeobachtet in einem Zimmer mit dem leuchtenden Weihnachtsbaum oder Gestecken zurücklassen. Diese verwechseln eine glitzernde Kugel gern mal mit einem Spielzeug – und schon kippt der Baum.

Von Lichterketten kann ebenfalls eine Gefahr ausgehen

Eine Brandgefahr geht aber nicht nur von Kerzen, sondern auch von Lichterketten aus. Denn auch diese können einen trockenen Baum in Brand setzen. Benutzt werden sollten nur solche Lichterketten, die ein TÜV-Siegel oder ein „Geprüfte Sicherheit“-Zertifikat (GS) haben. Denn laut Verbraucherstudien sind gerade billige Lichterketten echte Brandherde – selbst, wenn sie im offiziellen Handel gekauft wurden.

Defekte Glühbirnen sollten grundsätzlich nur durch solche mit der gleichen Volt- und Wattstärke ersetzt werden. Denn falscher Ersatz mit stärkeren Birnen kann dazu beitragen, dass die dünnen Kabel im Dauerbetrieb durchschmoren und ein Schwelbrand entsteht. Weniger brandgefährlich sind Lichterketten mit Leuchtdioden (LED), weil sie weniger Wärme entwickeln.

Wie für Kerzen gilt auch für Lichterketten: Lieber ausschalten, wenn man nicht im Raum ist! Laut Gerichtsurteilen kann schon eine 15-minütige Abwesenheit als grob fahrlässig gewertet werden, wenn Licht und offene Kerzen unbeobachtet bleiben.

Versicherungsschutz – auch zu Weihnachten wichtig

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Brandschaden, hilft eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäude-Police springt ein, wenn Hausbesitzer Schäden am eigenen Haus zu beklagen haben, zum Beispiel zerstörte Wände, Fenster und Böden. Diese Schäden können sich schnell auf mehrere hunderttausend Euro summieren.

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn Einrichtungsgegenstände durch das Feuer beschädigt oder zerstört werden. Die erhöhte Brandgefahr zu Weihnachten könnte also ein guter Grund sein, seinen Versicherungsschutz überprüfen zu lassen.