Die kapitalgedeckte Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist im Prinzip eine Rentenversicherung mit Garantieleistungen. Erlebt der Versicherte den vereinbarten Rentenbeginn, erhält er lebenslang eine monatliche Garantierente. Stirbt er vorzeitig, werden Leistungen nur dann fällig, wenn eine Hinterbliebenenvorsorge mitversichert ist.
Der Staat fördert die Basisrente. Ihr Beitrag zählt zu den Sonderausgaben und bleibt im Rahmen von Höchstgrenzen steuerfrei. Erst die späteren Renten werden voll versteuert. Jedes Jahr können maximal 24.305 Euro (seit 01.01.2019) begünstigt angelegt werden (Ehegatten 48.610 Euro seit 01.01.2019). 2019 bleiben davon 88 Prozent steuerfrei. Der steuerfreie Anteil steigt auf 100 Prozent im Jahr 2025.
Der Gesetzgeber stellt einige Anforderungen an eine Basisrente:
Der Vertrag muss eine lebenslange Rentenleistung bieten und darf kein Kapitalwahlrecht vorsehen.
Die Rentenzahlung darf erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen (gilt für Verträge, die seit 2012 abgeschlossen wurden).
Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings kann eine zusätzliche Hinterbliebenenrente für Ehegatten oder Kinder vereinbart werden.
Die Ansprüche aus der Basisrente dürfen nicht beliehen, übertragen oder veräußert werden.
Je nach persönlicher Risikoneigung ist die Basisrente als klassische Versicherung oder in Form einer fondsgebundenen Variante möglich.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten. Insbesondere für Selbstständige ist die Basisrente steuerlich attraktiv.
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finanzdata verbraucherorientierter Versicherungs- und Finanzmakler GmbH Justus-von-Liebig-Str. 28, 53121 Bonn ist mit einer Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Bonn gem. § 34c GewO tätig.
Über die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn (Erlaubnis- und Registrierbehörde) wurden folgende zusätzliche Genehmigungen beantragt und eingetragen:
Vermittlung von Finanzprodukten § 34f Abs. 1 GewO Reg.-Nr. D-F-110-H611-84
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öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO.
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO.
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Wir können somit zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist, vermitteln und beraten. Im Moment ruht jedoch diese Vermittlungstätigkeit. Unberührt davon bleibt die Betreuung von bestehenden Verträgen.
Gesetzlicher Vertreter/Verantwortlich: § 34d Hans Walter Kunis; § 34f Susanne Hobbold; § 34i Susanne Hobbold, Hans Walter Kunis
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Wir beraten als Versicherungs- und Finanzmakler unabhängig von Banken und Versicherungsgesellschaften. Wir sind an keiner Versicherungs- oder Kapitalanlagegesellschaft beteiligt, noch hält eine solche Gesellschaft Anteile an der finanzdata. Entsprechend gilt dies für Banken.
Wir finanzieren uns in der Versicherungsberatung durch Abschluss- und Betreuungsprovisionen, die in den angebotenen Produkten enthalten sind und damit in der Regel über Ihren Versicherungsbeitrag verrechnet werden.
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Wie können Sie das überprüfen? Sie können auf der Internetseite: www.vermittlerregister.info unter Eingabe der uns zugewiesenen Registernummern überprüfen, ob die Erlaubnis besteht. Sie können auch direkt nachfragen bei: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., D-10178 Berlin, Breite Straße 29, Tel: +49 (0)180-5005850 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent aus dem Mobilfunknetz). Eine ausreichende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht. Eine entsprechende Deckungsbestätigung kann eingesehen werden.
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online - Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für eine außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen unseres Vermögensschadenhaftpflichtversicherers lassen eine direkte Beteiligung der finanzdata an Streitbeilegungsverfahren gem.§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zurzeit nicht zu. Wir nehmen somit nicht automatisch, sondern nur nach Rücksprache mit unserem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer an einem Streitbeilegungsverfahren vor den obengenannten Verbraucherschlichtungsstellen teil.