Das Versprechen vom risikolosen Bauen wird oft gegeben, aber nur selten gehalten. Bereits während der Bauphase können extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus oder ganz einfach Ungeschicklichkeit empfindliche Schäden an Ihrem Rohbau verursachen. Nicht nur der Zeitplan gerät in Verzug, sondern es entstehen auch erhebliche Mehrkosten. Davor können Sie sich mit einem Versicherungspaket für Bauherren schützen. Das leistet auch, wenn in der Bauphase Beschädigungen an Baustoffen auftreten, Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen oder der Rohbau abbrennt. Wichtig: Das Paket muss bereits vor Baubeginn abgeschlossen werden. Es besteht aus diesen Bausteinen:
Bauleistungsversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhersehbare Schäden, zum Beispiel aufgrund ungewöhnlicher Witterungseinflüsse, mutwilliger und vorsätzlicher Beschädigung von Baustoffen und Bauteilen durch Unbekannte oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern. So ist Ihr Bauvorhaben bereits vom ersten Spatenstich an geschützt.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, zum Beispiel durch Baugruben oder ungesichertes Baumaterial. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Sie haften grundsätzlich ab Baubeginn für alle Schäden, die Dritte im Zusammenhang mit dem Bauobjekt erleiden. Wird zum Beispiel ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein PKW demoliert oder fällt ein Kind in die schlecht ausgeleuchtete Baugrube, muss der Bauherr für den Schaden aufkommen. Ansprüche Dritter können Ihre wirtschaftliche Existenz (und damit auch das Bauvorhaben) in höchstem Maß gefährden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor Schadensersatzansprüchen.
Feuer-Rohbau-Versicherung
Die Feuer-Rohbau-Versicherung bietet Schutz für den Fall, dass Ihre Immobilie vor Fertigstellung durch Brand, Blitzschlag oder Explosion beschädigt oder zerstört wird. Da eine Wohngebäudeversicherung in der Regel die Feuerversicherung für den Rohbau einschließt, empfiehlt es sich, sie bereits bei Baubeginn abzuschließen.
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finanzdata verbraucherorientierter Versicherungs- und Finanzmakler GmbH Justus-von-Liebig-Str. 28, 53121 Bonn ist mit einer Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Bonn gem. § 34c GewO tätig.
Über die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn (Erlaubnis- und Registrierbehörde) wurden folgende zusätzliche Genehmigungen beantragt und eingetragen:
Vermittlung von Finanzprodukten § 34f Abs. 1 GewO Reg.-Nr. D-F-110-H611-84
Anteilsscheine einer Kapitalanlage- oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO.
öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO.
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO.
Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des BGB, § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, Reg.Nr.: D-W-110-8HRI-93
Wir können somit zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist, vermitteln und beraten. Im Moment ruht jedoch diese Vermittlungstätigkeit. Unberührt davon bleibt die Betreuung von bestehenden Verträgen.
Gesetzlicher Vertreter/Verantwortlich: § 34d Hans Walter Kunis; § 34f Susanne Hobbold; § 34i Susanne Hobbold, Hans Walter Kunis
Beratungsangebot und Vergütung
Unseren Kundinnen und Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz /Anlageform vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages /Anlagevertrages angeboten. Ob die Kundin/der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung (sofern gesetzlich erlaubt) der Kundin /des Kunden.
Wir beraten als Versicherungs- und Finanzmakler unabhängig von Banken und Versicherungsgesellschaften. Wir sind an keiner Versicherungs- oder Kapitalanlagegesellschaft beteiligt, noch hält eine solche Gesellschaft Anteile an der finanzdata. Entsprechend gilt dies für Banken.
Wir finanzieren uns in der Versicherungsberatung durch Abschluss- und Betreuungsprovisionen, die in den angebotenen Produkten enthalten sind und damit in der Regel über Ihren Versicherungsbeitrag verrechnet werden.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
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Wie können Sie das überprüfen? Sie können auf der Internetseite: www.vermittlerregister.info unter Eingabe der uns zugewiesenen Registernummern überprüfen, ob die Erlaubnis besteht. Sie können auch direkt nachfragen bei: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., D-10178 Berlin, Breite Straße 29, Tel: +49 (0)180-5005850 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent aus dem Mobilfunknetz). Eine ausreichende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht. Eine entsprechende Deckungsbestätigung kann eingesehen werden.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V., Admiralitätstraße 58, 20459 Hamburg
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online - Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für eine außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen unseres Vermögensschadenhaftpflichtversicherers lassen eine direkte Beteiligung der finanzdata an Streitbeilegungsverfahren gem.§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zurzeit nicht zu. Wir nehmen somit nicht automatisch, sondern nur nach Rücksprache mit unserem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer an einem Streitbeilegungsverfahren vor den obengenannten Verbraucherschlichtungsstellen teil.