Alle zwei Minuten passiert in Deutschland ein Wohnungseinbruch. Auf der Suche nach Bargeld, Wertpapieren, Schmuck und anderen wertvollen Gegenständen werden die Täter häufig fündig, denn sie spüren auch vermeintlich sichere Verstecke auf. Oft kommt zum Verlust noch eine beschädige Wohnungseinrichtung hinzu. Gerade wenn die Beute geringer ausfällt als geplant, richten Einbrecher aus Enttäuschung zusätzliche Schäden durch Vandalismus an. Zertrümmerte Schränke, aufgeschlitzte Polster, mit Farbe besprühte Wände und Einrichtungsgegenstände oder geflutete Fußböden sind die Folge.
Eine Hausratversicherung bewahrt Versicherte vor dem finanziellen Verlust. Neben Einbruchdiebstahl und Vandalismus leistet sie bei Zerstörung oder Beschädigung Ihres Eigentums durch Leitungswasser, Feuer und Sturm. Auch Folgekosten, die im Zusammenhang mit einem Hausratschaden entstehen, können versichert werden. Das sind zum Beispiel Kosten für Aufräumarbeiten, Hotelunterbringung oder Reparaturen.
Leistungsfähige Tarife zahlen auch bei Überspannungsschäden, Diebstahl aus Kraftfahrzeugen oder bei Fahrraddiebstahl. Die meisten Versicherer bieten standardisierte Verträge. Wir haben mit unseren Kooperationspartnern spezielle Versicherungskonzepte entwickelt, die Ihnen eine Vielzahl verbesserter Vertragsbedingungen garantieren – und das zum besonders günstigen Preis. Darüber hinaus empfehlen wir, Leistungen bei Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen zu vereinbaren.
Unser Tipp: Jede noch so kleine Anschaffung erhöht den Wert Ihres Eigentums. Im Laufe der Jahre kommt da einiges zusammen. Wir beraten Sie, wie Sie eine angemessene Versicherungssumme ermitteln können.
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finanzdata verbraucherorientierter Versicherungs- und Finanzmakler GmbH Justus-von-Liebig-Str. 28, 53121 Bonn ist mit einer Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Bonn gem. § 34c GewO tätig.
Über die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn (Erlaubnis- und Registrierbehörde) wurden folgende zusätzliche Genehmigungen beantragt und eingetragen:
Vermittlung von Finanzprodukten § 34f Abs. 1 GewO Reg.-Nr. D-F-110-H611-84
Anteilsscheine einer Kapitalanlage- oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO.
öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO.
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO.
Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des BGB, § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, Reg.Nr.: D-W-110-8HRI-93
Wir können somit zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f GewO zulässig ist, vermitteln und beraten. Im Moment ruht jedoch diese Vermittlungstätigkeit. Unberührt davon bleibt die Betreuung von bestehenden Verträgen.
Gesetzlicher Vertreter/Verantwortlich: § 34d Hans Walter Kunis; § 34f Susanne Hobbold; § 34i Susanne Hobbold, Hans Walter Kunis
Beratungsangebot und Vergütung
Unseren Kundinnen und Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz /Anlageform vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages /Anlagevertrages angeboten. Ob die Kundin/der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung (sofern gesetzlich erlaubt) der Kundin /des Kunden.
Wir beraten als Versicherungs- und Finanzmakler unabhängig von Banken und Versicherungsgesellschaften. Wir sind an keiner Versicherungs- oder Kapitalanlagegesellschaft beteiligt, noch hält eine solche Gesellschaft Anteile an der finanzdata. Entsprechend gilt dies für Banken.
Wir finanzieren uns in der Versicherungsberatung durch Abschluss- und Betreuungsprovisionen, die in den angebotenen Produkten enthalten sind und damit in der Regel über Ihren Versicherungsbeitrag verrechnet werden.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
Kommt es im Anschluss einer Beratung zu keinem Vertragsabschluss, werden seitens der finanzdata keine Beratungskosten geltend gemacht.
Wie können Sie das überprüfen? Sie können auf der Internetseite: www.vermittlerregister.info unter Eingabe der uns zugewiesenen Registernummern überprüfen, ob die Erlaubnis besteht. Sie können auch direkt nachfragen bei: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., D-10178 Berlin, Breite Straße 29, Tel: +49 (0)180-5005850 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent aus dem Mobilfunknetz). Eine ausreichende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht. Eine entsprechende Deckungsbestätigung kann eingesehen werden.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V., Admiralitätstraße 58, 20459 Hamburg
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online- Streitbeteiligung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online - Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für eine außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen unseres Vermögensschadenhaftpflichtversicherers lassen eine direkte Beteiligung der finanzdata an Streitbeilegungsverfahren gem.§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zurzeit nicht zu. Wir nehmen somit nicht automatisch, sondern nur nach Rücksprache mit unserem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer an einem Streitbeilegungsverfahren vor den obengenannten Verbraucherschlichtungsstellen teil.