Risikolebensversicherungsschutz richtig konzepieren

 

Aktuelle Urteile der Finanzgerichte zeigen, dass Verträge zur Risikolebensversicherung in regelmäßigen Abständen bezüglich der Vertragsgestaltung und des Leistungsumfangs kontrolliert werden sollten. Hierdurch werden unnötige Erbschaftssteuerzahlungen oder Kürzungen der Freibeträge im Leistungsfall vermieden. Die Praxis zeigt, dass die überwiegende Anzahl der Verträge durch Veränderungen der persönlichen Lebensumstände in ihrer ursprünglichen Konstruktion nicht mehr zeitgemäß sind.

Häufig findet sich bei der Vertragsgestaltung folgende Konstellation: Versicherungsnehmer, versicherte Person und Beitragszahler sind ein und dieselbe Person. Hierdurch wird die Versicherungsleistung für die Bezugsberechtigten - z.B. Ehe- oder Lebenspartner bzw. Kinder - erbschaftssteuerpflichtig bzw. sie kürzt die jeweiligen Freibeträge. Dies kann durch eine sog. Überkreuzlösung verhindert werden. Durch sie wird die steuerschädliche Personalunion von Versicherungsnehmer und versicherten Person aufgelöst. Beitragszahler, Bezugsberechtigter und Versicherungsnehmer sollten dabei identisch sein. Insbesondere bei nicht verheirateten Paaren empfiehlt sich diese Vertragskonstellation, da die Freibeträge hinsichtlich der Erbschaftssteuer sehr niedrig sind.

Vermeiden Sie auf jeden Fall Beitragszahlungen von einem gemeinsamen Konto. Die Beitragszahlung muss über das Konto des jeweiligen Versicherungsnehmers laufen.

Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich an Ihrem Bedarf orientieren. Dies kann ein laufender Kredit, die Ausbildung Ihrer Kinder oder auch der Schutz Ihres Lebensstandards sein. Es gibt verschiedene Tarifvarianten, mit denen Sie den Versicherungsschutz Ihrem Bedarf anpassen können. In jedem Fall bietet eine Risikolebensversicherung einen hohen Schutz zu einem vergleichsweise niedrigen Beitrag.

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